09.05.2008 20:53 |
Wenn Sie während der Dienstzeit krank werden, so haben Sie sofort Ihre Zivildienststelle zu informieren. Die Arbeitsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit muss ab dem 1. Tag nachgewiesen werden, deshalb sollten Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Für die Dienstunfähigkeit bei Zivildienstleistenden gibt es ein zivildiensteigenes Formblatt "Dienstunfähigkeitsbescheinigung". Das Formblatt erhalten Sie bei Ihrer Dienststelle. Der erste Teil der Dienstunfähigkeitsbescheinigung (ohne Diagnose) müssen Sie bei Ihrer Dienststelle abgeben, der zweite Teil (mit Diagnose) ist direkt an das Bundesamt für den Zivildienst zu schicken. Die Dienstunfähigkeitsbescheinigung muss per Post an das Bundesamt gesendet werden (Adressierten Briefumschlag erhalten Sie in Ihrer Dienststelle), eine Übersendung per Fax ist aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. |