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Fahrsicherheitstraining für Zivildienstleistende

12.06.2009 10:32

Angesichts des jugendlichen Alters der Zivildienstleistenden und zur Förderung ihrer Fahrerfahrungen haben Dienststellen ab Oktober 2009 dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistende vor ihrem ersten Fahreinsatz ein Fahrsicherheitstraining erhalten. Dies gilt für alle regelmäßig dienstlich kraftfahrenden Zivildienstleistenden, vor allem, wenn sie auf einem Zivildienstplatz der Tätigkeitsgruppe 07, 08, 11, 19, 45 oder in Tätigkeitsfeldern wie "Essen auf Rädern", im Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt werden. Das Fahrsicherheitstraining soll auf einem der Einsatzfahrzeuge bzw. einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen und muss neben psychologischen und theoretischen Aspekten (Unfallschwerpunkte, Fahrgastverhalten) auch einen praktischen Teil umfassen. Dieser soll die Grenzbereiche in besonderen Fahrsituationen, wie

unterschiedliche Bremstechniken Kurvenfahren Spurwechsel Einparken Verhalten bei Unfällen

beinhalten. Der zeitliche Umfang muss mindestens fünf Stunden betragen.

Dienstleistende, die einen Kleintransporter fahren, sollen zusätzlich eine Unterweisung in das unterschiedliche Fahrverhalten mit und ohne Beladung erhalten.

Für Dienstleistende, die im Krankentransport und der Notfallrettung eingesetzt werden, ist darüber hinaus ein spezielles Sicherheitstraining (kontrolliertes Kurvenfahren, sicheres Ausweichen, ggf. auch Sondersignalfahrten) erforderlich.

Das Fahrsicherheitstraining soll in Zusammenarbeit mit Fahrlehrern, der Polizei bzw. den verschiedenen professionellen Anbietern von Fahrsicherheitstrainings, wie ADAC, TÜV, DEKRA,

u. Ä. erfolgen. Eine Übersicht der Anbieter eines zertifizierten Fahrsicherheitstrainings ist unter www.dvr.de zu finden. Eine Übersicht über andere Verkehrssicherheitsprogramme ist unter www.verkehrssicherheitsprogramme.de einsehbar.

Dienststellen können auch ein eigenes Fahrsicherheitstraining anbieten, sofern Umfang und Inhalt dem der zertifizierten Anbieter entsprechen.

Die Kosten für das Fahrsicherheitstraining hat die Dienststelle zu tragen. Viele Berufsgenossenschaften oder Kfz-Versicherer gewähren allerdings Zuschüsse oder übernehmen sogar die kompletten Kosten hierfür. Fragen Sie hier ruhig einmal nach.

Der Abschnitt D 2 des Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes wird noch angepasst.

Quelle: Bundesamt für den Zivildienst / www.zivildienst.de


 


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