Kein Zusatzbeitrag bei FSJ und FÖJ
Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) zahlen
keine Krankenkassen-Zusatzbeiträge mehr. Darauf macht das Internetportal Krankenkassen.de aufmerksam.
Diese Neuregelung ist Bestandteil der Gesundheitsreform, die am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Damit greift die Bundesregierung die zahlreichen Proteste der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres und des
Freiwilligen Ökologischen Jahres auf.
Bisher mussten Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres und Freiwilligen Ökologischen Jahres den Zusatzbeitrag
selbst zahlen. Da sie für ihre gemeinützige Arbeit keinen Lohn, sondern nur eine kleines Taschengeld erhalten,
stellte der Zusatzbeitrag für die Betroffenen eine erhebliche Belastung dar.
Auch Wehr- und Zivildienstleistende sowie Auszubildende mit einem Entgelt von bis zu 325 Euro müssen
vom nächsten Jahr an keinen Zusatzbeitrag bezahlen. Darüber hinaus müssen auch Empfänger von
Eltern- oder Mutterschaftsgeld sowie Krankengeld keinen Zusatzbeitrag entrichten.
Siehe auch: http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesundheitsreform/gesundheitsreform2010/fsj/