Jeder Zivildienstpflichtige wird auf einen vom BAZ anerkannten Zivildienstplatz in einem der folgenden Bereiche einberufen:
Kaufmännische, Verwaltungs- und vergleichbare Tätigkeiten | ||
Die Zivildienstplätze, deren Tätigkeitsschwerpunkt im kaufmännischen oder Verwaltungsbereich liegen, sind grundsätzlich für Zivildienstleistende reserviert, die wegen der Ergebnisse ihrer Tauglichkeitsuntersuchung keine anderen Tätigkeiten ausüben können. | ||
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind: | ||
Verwaltungstätigkeiten: |
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kaufmännische Tätigkeiten: | ||
sonstige vergleichbare Tätigkeiten: | ||
Zivildienst im Umweltschutz | ||||
Als Zivildienstleistender im Umweltschutz üben Sie überwiegend praktische Tätigkeiten aus, insbesondere in der Pflege oder Rekultivierung von Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder anderen ausgewiesenen Gebieten. | ||||
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind: | ||||
| Naturschutz und Landschaftspflege | |||
Gewässer-, Luft-, Boden-, Ressourcenschutz | ||||
Umweltbildung und Besucherinformation | ||||
Staatlicher Boden- und Baudenkmalschutz | ||||
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, für die fachliche Mindestqualifikationen vorgeschrieben sind, sofern Sie diese nicht ohnehin mitbringen. | ||||
Merkblatt des BAZ bitte beachten! |
Rettungsdienst / Krankentransport | |||||
Voraussetzung für den Einsatz als Zivildienstleistender in der Notfallrettung und im Krankentransport ist der Nachweis einer Ausbildung zum Rettungshelfer. Diese Ausbildung kann ggf. auch während des Einführungslehrganges zu Beginn des Zivildienstes absolviert werden. | |||||
Zusätzlich gibt es für den Bereich der Notfallrettung und des Krankentransportes landesrechtliche Regelungen, die auch für den Einsatz von Zivildienstleistenden verbindlich sind. Ihre Zivildienststelle ist daran gebunden. Die Regelungen der Bundesländer sind nicht einheitlich und können daher an dieser Stelle nicht näher ausgeführt werden. | |||||
Sollten Sie sich für den Bereich des Rettungsdienstes / Krankentransport interessieren, wenden Sie sich am besten an eine Einrichtung, die bereits Zivildienstleistende in diesem Bereich einsetzt. Sie finden solche Einrichtungen in der Stellenübersicht | |||||
Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD) | ||
Als Zivildienstleistender in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten betreuen Sie stundenweise hilfebedürftige Menschen in deren privatem Umfeld. Ziel ist es, den betreuten Menschen ihr gewohntes Umfeld zu erhalten und ihre Lebensqualität zu erhöhen. | ||
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind: | ||
Hilfe bei der (täglichen)Körperpflege, Betten und Lagern, Mobilisation, Speiseversorgung | ||
Assistenzaufgaben Hilfe im Haushalt, in Alltag und Freizeit, bei Kontaktaufnahme und -pflege mit und ohne Medieneinsatz | ||
Merkblatt des BAZ bitte beachten |
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) | ||
Als Zivildienstleistender in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) assistieren Sie ganztägig einem Menschen mit schwersten Behinderungen in seinem privaten bzw. beruflichen Umfeld. Sie sollen der betreuten Person eine individuelle Lebensführung und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen und diese mitgestalten. | ||
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind: | ||
Assistenz, Betreuung bzw. Hilfe bei der Pflege | ||
Hilfe im Haushalt | ||
Assistenz bei der Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt | ||
Hilfe bei der Aus- bzw. Fortbildung und bei der Berufsausübung | ||
Merkblatt des BAZ bitte beachten |
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kidern (ISBK) | ||
Als Zivildienstleistender in der Individuellen Schwerbehindertenbetreuung von Kindern (ISB-K) betreuen Sie ein Kind mit schweren Behinderungen in einem integrativen Kindergarten oder in einer integrativen Schule. Damit ermöglichen Sie dem betreuten Kind, trotz seiner Behinderung einen (Regel-)Kindergarten oder eine (Regel-)Schule zu besuchen. | ||
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind: | ||
Hilfe bei der (vor)schulischen Förderung, Aus- und Weiterbildung | ||
Hilfe beim An- und Auskleiden, bei Toilettengängen, bei der Mobilisation, beim Essen | ||
Abholen oder Begleiten bei Veranstaltungen, Ausflügen, Fahrten, Feiern, Spaziergängen der integrativen Einrichtung | ||
Assistenz bei aktiver Sportausübung | ||
Beaufsichtigung oder Assistenz im häuslichen Umfeld bei Abwesenheit der Pflege- oder Aufsichtsperson während unterrichts- oder kindergartenfreier Zeiten | ||
weitere Hilfen | ||
Merkblatt des BAZ bitte beachten |
Spitzensportler im Zivildienst | ||
Wenn Sie als Spitzensportler während Ihres Zivildienstes Ihr Training fortsetzen und an Wettkämpfen teilnehmen wollen, kann man Sie ggf. auf einen besonderen Zivildienstplatz für Spitzensportler einberufen. | ||
Wichtig bei dieser Tätigkeit ist: | ||
Wenn Sie für die Einberufung auf einen solchen Platz in Frage kommen wollen, müssen Sie Angehöriger der Nationalmannschaften (A-, B-, C-Kader), aussichtsreicher Anwärter (D-/C-Kader) oder Stammspieler einer Bundesligamannschaft sein. Einzelheiten finden Sie in der "Regelung für die Förderung der Spitzensportler im Zivildienst" (siehe nebenstehender Download) | ||
Wenn Sie sich für einen solchen Platz interessieren, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsstelle Zivildienst der Deutschen Sportjugend, mit der das BAZ bei der Einberufung von zivildienstpflichtigen Spitzensportlern eng zusammen arbeitet. | ||
Merkblatt des BAZ bitte beachten |
Kirchengemeinden oder vergleichbare religiöse Einrichtungen | ||
Der Tätigkeitsschwerpunkt eines Zivildienstleistenden soll im sozialen Bereich oder im Umweltschutz liegen. Hauptaufgabe einer Kirchengemeinde oder vergleichbaren Einrichtung ist jedoch die Verbreitung und Vertiefung des jeweiligen Glaubens. Als Zivildienstleistender einer religiösen Gemeinde sollte Ihr Aufgabenschwerpunkt daher in der Assistenz von Menschen mit Behinderungen, von Alten, Kranken oder Menschen, die aus anderen Gründen der Hilfe bedürfen, liegen. | ||
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind: | ||
Erledigung von Einkäufen, Behördengängen, Mithilfe im Haushalt sowie Tätigkeiten, die auch in den Bereichen Essen auf Rädern oder Mobile Soziale Hilfsdienste angeboten werden. | ||
gelegentliches helfen bei Menschen mit schwersten Behinderungen. Zugelassen sind die Tätigkeiten, die auch in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung anfallen. | ||
Fahrdienste für Behinderte und andere hilfebedürftige Menschen | ||
organisatorische und technische Vorbereitungsarbeiten für diese Aufgaben | ||
Hausmeistertätigkeiten und andere technische Arbeiten im Bereich der Jugendbetreuung wie Vorbereitung von Veranstaltungen, Jugendfreizeiten und Stadtranderholungen | ||
Hausmeistertätigkeiten in Heimen der Offenen Tür, in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen im örtlichen Bereich der Gemeinde | ||
Mitwirkung an gemeindlichen Veranstaltungen, die der Beschaffung von Geld- oder Sachmitteln für Sozialarbeit oder Entwicklungshilfe dienen | ||
Ausgeschlossen sind folgende Punkte: | ||
Unmittelbare Wortverkündigung, religiöse Unterweisung, der liturgische Dienst und andere seelsorgerische Tätigkeiten (Gottesdienst, Konfirmandenunterricht, Erstkommunion- und Firmunterricht, Kirchenchor usw.) | ||
Gemeindliche, der religiösen Bildung und Information dienende Laienarbeit wie Männerwerk, Frauenhilfe bzw. -gemeinschaft, Bibelkreis usw. | ||
Organisatorische und technische Vorbereitungsarbeiten für die Tätigkeiten der beiden vorgenannten Punkten. | ||
Merkblatt |
Kinder- und Jugendeinrichtungen | ||
In Einrichtungen wie Kinderheimen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen können Sie unter Aufsicht und Anleitung von Fachpersonal verschiedene Assistenztätigkeiten ausüben. | ||
Schwerpunkte bei dieser Tätigkeit sind: | ||
Mithilfe beim Aufsichtführen z. B. Spielen und Toben im Innen- und Außenbereich der Einrichtung; Hausaufgabenhilfe für Kinder bis 14 Jahre | ||
Mithilfe bei praktischen Anleitungen z. B. Basteln, Kochen, Werken | ||
Mithilfe bei Handgriffen des täglichen Lebens z. B. Waschen, An- und Ausziehen, Zähne putzen, Windeln wechseln, Schuhe binden | ||
Mithilfe bei Übungen zum Spracherwerb und zur Alltagsorientierung z. B. Farben, Jahreszeiten, Ziffern, Buchstaben, Uhr ablesen | ||
Begleitdienste auf Ausflügen oder beim täglichen Gang von und nach Hause | ||
Außerdem können Sie in diesen Einrichtungen auch handwerkliche, hausmeisterliche, gärtnerische oder Versorgungstätigkeiten ausüben. Daneben können Sie Ihren Zivildienst in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (auch Förderschulen) leisten oder im Rahmen der ISB-K (siehe unten angefügte Liste) arbeiten. In Jugendkultureinrichtungen, Jugendabteilungen von Sportvereinen und ähnlichen Einrichtungen sowie in allgemein- und berufsbildenden Schulen (Ausnahme: Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen) kann dagegen kein Zivildienst geleistet werden. | ||
Merkblatt |